DGG-Tagungsstipendien für Studierende
Die Deutsche Gartenbauwissenschaftliche Gesellschaft e. V. (DGG) schreibt zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses bis zu sechs Tagungsstipendien für die Teilnahme an der 57. gemeinsam von DGG & BHGL organisierten Gartenbauwissenschaftlichen Jahrestagung aus.
Die Tagung findet vom 26.02. bis 01.03.2025 in Essen statt. Die DGG erstattet den Stipendiaten die Reisekosten und die Tagungsgebühren in einer Höhe bis zu max. 300,- €.
Einreichungskriterien
- Die Bewerber*innen dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen Studierende oder Promovierende sein. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist erforderlich (Immatrikulations- oder Betreuungsbescheinigung).
- Die Bewerber*innen müssen Mitglied der DGG sein. Ist dies noch nicht der Fall, können Sie im Rahmen der Bewerbung einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Bei der Vergabe des Stipendiums ist diese Mitgliedschaft als Juniormitglied im ersten Jahr kostenlos. In den folgenden Jahren für die Zeit des (Promotions-) Studiums kostet die Juniormitgliedschaft 15,- €/Jahr.
- Die Bewerber*innen müssen einen wissenschaftlichen Beitrag zur Jahrestagung leisten (Poster oder Vortrag).
- Das Tagungsstipendium kann nur bei persönlicher, d. h. tatsächlicher Teilnahme an der Tagung ausgezahlt werden und ist nicht übertragbar.
- Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an der Tagung, dem Konferenzdinner am Gesellschaftsabend und der Exkursion.
- Die Bewerbungsunterlagen müssen folgendes enthalten:
- Motivationsschreiben,
- Lebenslauf,
- Empfehlungsschreiben der/des wissenschaftlich Betreuenden,
- Abstract gemäß der DGG-Richtlinien und
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. ein Promotionsnachweis.
- Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Bewerbungs- und Auswahlprozess
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 10.01.2025 elektronisch an:
Sybille Krooß, Geschäftsführung DGG, stipendium@dgg-online.org
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Auswahl der Stipendiaten, basierend auf den Einreichungskriterien, durch den Vorstand der DGG. Die Bewerber*innen werden Mitte Januar per E-Mail über die Entscheidung informiert.
Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Abrechnung der bewilligten Fördersumme über Einreichung von Rechnungsbelegen bei der Geschäftsführung bis zum 31. März 2025 erfolgen muss. Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Abweichend davon werden für Bahnfahrten nur die Kosten von Tickets der 2. Klasse erstattet.